Fischer, KathrinKathrinFischerBrüggemann, WolfgangWolfgangBrüggemannDethloff, JanJanDethloff2020-07-132020-07-132001Zeitschrift für Betriebswirtschaft 1: 177-188 (2001)http://hdl.handle.net/11420/6742- Die vom BMBF angestrebte Reform des Hochschuldienstrechts soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Jedoch zeichnen sich Probleme hinsichtlich der Auswirkungen der Änderungen ab, und viele Fragen zu ihrer Umsetzung sind noch offen. - Die Besoldung der Hochschullehrer soll künftig teilweise leistungsabhängig und damit anreizorientiert erfolgen. Wenn dies auch prinzipiell zu begrüßen ist, so ist doch Leistung im Hochschulbereich besonders schwer meßbar. Weder scheinen Absolventenzahl und Evaluationen hinreichende Kriterien zur Beurteilung der Qualität der Lehre zu sein, noch können für Selbstverwaltung oder Forschung überzeugende Kriterien zur Leistungsmessung benannt werden; zudem ist unklar, durch welche Instanz die Leistungsmessung erfolgen soll. - Daraus läßt sich ableiten, daß es zu ungewollten (negativen) „Anreizeffekten“ kommt und die Effizienz des neuen Besoldungssystems damit fraglich ist. - Hinzu kommen die Problematik der faktischen Absenkung der Vergütung, die ein Abwandern guter Wissenschaftler in die Wirtschaft befürchten läßt, sowie als besonders schwerwiegendes Problem die Fixierung der Hochschulbudgets, die die Einführung eines echten Anreizsystems von vornherein unmöglich macht. - Die Einführung der Juniorprofessur soll jungen Wissenschaftlern frühere Unabhängigkeit in Lehre und Forschung sichern, führt aber durch die Befristung zu neuen Abhängigkeitsverhältnissen. Auch sind die behaupteten positiven Auswirkungen auf Erstberufungsalter und Frauenförderung nicht nachvollziehbar.deDienstrechtsreformWirtschaftAnmerkungen und offene Fragen zur geplanten Dienstrechtsreform an Deutschen UniversitätenJournal Article10.1007/978-3-322-86553-3_9Other