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  4. Anmerkungen und offene Fragen zur geplanten Dienstrechtsreform an Deutschen Universitäten
 
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Anmerkungen und offene Fragen zur geplanten Dienstrechtsreform an Deutschen Universitäten

Publikationstyp
Journal Article
Date Issued
2001
Sprache
German
Author(s)
Fischer, Kathrin  orcid-logo
Brüggemann, Wolfgang  
Dethloff, Jan  
Institut
Quantitative Unternehmensforschung und Wirtschaftsinformatik W-4  
TORE-URI
http://hdl.handle.net/11420/6742
First published in
Zeitschrift für Betriebswirtschaft  
Number in series
1
Volume
2001
Issue
1
Start Page
177
End Page
188
Citation
Zeitschrift für Betriebswirtschaft 1: 177-188 (2001)
Publisher DOI
10.1007/978-3-322-86553-3_9
Publisher
Gabler
- Die vom BMBF angestrebte Reform des Hochschuldienstrechts soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Jedoch zeichnen sich Probleme hinsichtlich der Auswirkungen der Änderungen ab, und viele Fragen zu ihrer Umsetzung sind noch offen.
- Die Besoldung der Hochschullehrer soll künftig teilweise leistungsabhängig und damit anreizorientiert erfolgen. Wenn dies auch prinzipiell zu begrüßen ist, so ist doch Leistung im Hochschulbereich besonders schwer meßbar. Weder scheinen Absolventenzahl und Evaluationen hinreichende Kriterien zur Beurteilung der Qualität der Lehre zu sein, noch können für Selbstverwaltung oder Forschung überzeugende Kriterien zur Leistungsmessung benannt werden; zudem ist unklar, durch welche Instanz die Leistungsmessung erfolgen soll.
- Daraus läßt sich ableiten, daß es zu ungewollten (negativen) „Anreizeffekten“ kommt und die Effizienz des neuen Besoldungssystems damit fraglich ist.
- Hinzu kommen die Problematik der faktischen Absenkung der Vergütung, die ein Abwandern guter Wissenschaftler in die Wirtschaft befürchten läßt, sowie als besonders schwerwiegendes Problem die Fixierung der Hochschulbudgets, die die Einführung eines echten Anreizsystems von vornherein unmöglich macht.
- Die Einführung der Juniorprofessur soll jungen Wissenschaftlern frühere Unabhängigkeit in Lehre und Forschung sichern, führt aber durch die Befristung zu neuen Abhängigkeitsverhältnissen. Auch sind die behaupteten positiven Auswirkungen auf Erstberufungsalter und Frauenförderung nicht nachvollziehbar.
Subjects
Dienstrechtsreform
DDC Class
330: Wirtschaft
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