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Kommunale Investitionskosten für soziale Infrastruktur und äußere Erschließung bei neuen Wohngebieten : Auswertung einer Gemeindebefragung im Herbst 2002
Publikationstyp
Working Paper
Publikationsdatum
2002
Sprache
German
Author
TORE-URI
First published in
Number in series
16
Publisher
European Centre for Transportation and Logistics ; Technische Universität Hamburg-Harburg
Anlass und Gegenstand der Gemeindebefragung: Die in dieser Veröffentlichung dokumentierte Gemeindebefragung ist Bestandteil eines größeren Forschungszusammenhangs am Arbeitsbereich „Verkehrssysteme und Logistik“ der TU Hamburg-Harburg. Im Mittelpunkt der Forschungsaktivitäten stehen hierbei die verkehrlichen und fiskalischen Auswirkungen von Neubautätigkeiten auf die Gemeinden. Angeregt wurde diese Forschungsrichtung nicht zuletzt durch die „Costs of Sprawl“-Diskussion („Kosten der Zersiedlung“) in den USA. Eine systematische Beschäftigung mit den Auswirkungen neuer Wohngebiete auf die kommunalen Haushalte ergab, dass sich die mit der Ausweisung neuer Wohngebiete verbundenen zusätzlichen Ausgabenbelastungen von Kommunen erheblich schwerer abschätzen lassen als die zusätzlichen Einnahmen. Während letztere in vieler Hinsicht durch die Steuergesetzgebung definiert ist und sich die meisten Zusammenhänge mehr oder weniger linear darstellen, stellen sich die Wirkungszusammenhänge auf der Ausgabenseite erheblich komplexer dar. Diese Komplexität ergibt sich vor allem aus den sprungfixen Kostenanteilen der sozialen und technischen Infrastruktur und den Schwierigkeiten bei der räumlichen Zuordnung der Nachfrageentstehung (Einzugsgebiete). Innerhalb der zusätzlichen kommunalen Ausgaben im Zusammenhang mit neuen Wohngebieten lassen sich die laufenden Ausgaben i.d.R. genauer vorhersagen als die investiven Ausgaben. Durch Forschungsprojekte der letzten Jahre ist der Bereich der kommunalen Investitionen bei der inneren Verkehrserschließung inzwischen relativ gut dokumentiert. Dabei führt nicht zuletzt das Beitragsrecht nach §127 BauGB dazu, dass die Kommunen entsprechende Kosten gesondert erheben.
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